Rechtsanwalt für Erbrecht in München
Ihr Berater in München zum Thema Behindertentestament
Neben dem Behindertentestament liegen weitere Schwerpunkte auf den wichtigen Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Behindertentestament
Mit einem Behindertentestament soll eine erbrechtliche Gestaltung zur Vorsorge für einen Angehörigen mit Beeinträchtigungen, insbesondere für Kinder mit Beeinträchtigungen, getroffen werden. Mit einem Behindertentestament soll ein Angehöriger mit Beeinträchtigungen, der auch in der Regel Sozialleistungen erhält, abgesichert werden, ohne dass Sozialhilfeträger einen Zugriff auf das Erbe erhalten.
Vorsorgevollmacht
Aufgrund bestimmter Umstände kann der Fall eintreten, dass sich jemand nicht mehr um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Ziel einer Vorsorgevollmacht ist es, dafür Regelungen zu treffen und eine Person seines Vertrauens für derartige Notfälle zu benennen.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung soll für den Fall, dass ein Patient selbst nicht mehr handlungs- bzw. entscheidungsfähig ist, festgelegt werden, in welchen Krankheitssituationen eine medizinische Behandlung gewollt ist oder auch ablehnt wird. Mit einer Patientenverfügung sollen Weisungen erteilt werden, an die der Adressatenkreis, insbesondere Ärzte und Pflegende gebunden sind.
Unsere Leistungen
Fokus auf das Behindertentestament
Behindertentestament
Als Behindertentestament werden letztwillig Verfügungen, z. B. ein Testament oder ein Erbvertrag, angesehen, bei der über die Gestaltung erreicht werden soll, dass Menschen mit Beeinträchtigung versorgt sind und Sozialleistungen erhalten können und auf der anderen Seite das Vermögen, dass vererbt wird, nicht eingesetzt werden muss.
Über die Gestaltung im Sinne eines „Behindertentestament“ soll ein Angehöriger mit Beeinträchtigung zum Einen bestmöglich über die staatliche Grundsicherung hinaus versorgt werden und zum Anderen soll aber das Vermögen der Erblasser weiteren Erben, etwa weiteren Angehörigen oder Kindern, erhalten bleiben.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss eine fundierte erbrechtliche Gestaltung in Form eines Behindertentestaments erfolgen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt sie gerne bei der Erstellung eines Behindertentestamtens, um eine Lösung, die ihre individuellen Interessen gerecht wird, zu finden.
Vorsorgevollmacht
Wenn jemand nicht mehr, z. B. wegen Krankheit oder aufgrund eines Unfalls, in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen oder Geschäfte bzw. Verträge mit z. B. Pflegeeinrichtungen, Versicherungen, Banken, abzuwickeln, ist eine Vorsorgevollmacht notwendig.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird ein Dritter bevollmächtigt, im Vorsorgefall für den Vollmachtgeber zu handeln und Entscheidungen zu treffen.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann ein Patient nach dem Grundsatz der Selbstbestimmung, für den Fall, dass er dazu nicht mehr in der Lage ist, festlegen, welchen ärztlichen Behandlungen er zustimmt oder welche Maßnahmen er ablehnt und ob und wie weit er lebenserhaltende Maßnahmen wünscht oder ablehnt. In Patientenverfügungen können also Regelungen getroffen werden, an die sich Ärzte, Pflegepersonal oder Dritte halten müssen, wie man ärztlich behandelt oder pflegerisch betreut werden soll.
Münchner Rechtsanwalt
Oliver Busch
Erbrecht aus Leidenschaft
Herr Oliver Busch ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in München tätig.
Rechtsanwalt Busch ist Mitautor des Leitfadens „Eltern-Finanziertes Wohnen für Menschen mit Handicap“.
Seit Jahren besteht ein Interessenschwerpunkt im Erbrecht, vor allem im Hinblick auf die Beratung über Behindertentestamente, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Partnerschaften
Über die Kanzlei
Herr Oliver Busch ist Partner der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in München, die seit 1995 besteht. Die Kanzlei berät Mandanten im Erbrecht, insbesondere zur Gestaltung und Erstellung von Behindertentestamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Außerdem unterstützt die Kanzlei Anleger, die bei Kapitalanlagen einen Schaden erlitten haben im Bereich des Kapitalanlagerechts, Bank- und Börsenrechts und vertritt Mandanten in allen Bereichen des allgemeinen Wirtschafts- und Zivilrechts und im Arbeitsrecht.
Im Bereich des Erbrechts bezieht sich die Tätigkeit auch auf die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, wie Testamente oder Erbverträge, Beratung im Pflichtteilrecht, Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Erben, Unterstützung bei der Erteilung von Erbscheinen sowie zu Fragen der gesetzlichen Erbfolge.
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Ihre Kontaktaufnahme ist natürlich kostenlos und ich kläre mit Ihnen gemeinsam, ob und wie eine rechtliche Beratung für Sie hilfreich ist.