Vorsorgevollmacht

Regelungen im Notfall über eine Vorsorgevollmacht sind sinnvoll und empfehlenswert. Ein kurzer Überblick.

Hintergrund

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht sorgt für den Fall vor, dass Sie, z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, nicht mehr selbst in der Lage sind Entscheidungen zu treffen. Sie bevollmächtigen eine Person Ihres Vertrauens je nach Umfang der Vollmacht für Sie persönliche und gesundheitliche Dinge sowie finanzielle Angelegenheiten zu regeln.

Die Vollmacht kann je nach Ihren Bedürfnissen gefasst und z.B. als Einzel- oder Generalvollmacht ausgestaltet sein. Auch eine Aufteilung auf verschiedene Personen ist denkbar.

Mit der von Ihnen gewählten Vertrauensperson sollten Sie alle Angelegenheiten abstimmen, die Ihnen wichtig erscheinen. Im persönlichen Bereich kann beispielsweise die Auswahl von Ärzten, der Umgang mit Post, die Vertretung gegenüber Behörden oder sonstige Fragen der Betreuung geregelt werden.

Bezüglich der finanziellen Verhältnisse kann bestimmt werden, ob und inwieweit der Bevollmächtigte berechtigt ist, über Konten und Depots bei Banken zu verfügen oder Entscheidungen zu Finanz- und Vermögensfragen, wie etwa auch zu Wohneigentum oder einem Eigenheim, zu treffen und z.B. auch Verträge zu schließen.

Eine bestimmte Form ist zwar nicht vorgeschrieben. Es ist aber vor allem aus Beweiszwecken ratsam, eine Vorsorgevollmacht schriftlich zu erteilen. Wenn Grundstücksfragen auch bei Bedarf geregelt werden sollen, kann auch eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.

Im gesundheitlichen Bereich deckt eine Vorsorgevollmacht nur einen Teil der Aspekte ab und sollte daher um eine Patientenverfügung ergänzt werden, die Bestimmungen für Behandlungen gegenüber Ärzten trifft.

Die Kanzlei Engelhard Busch & Partner berät Sie gerne bei der Abfassung und zum Inhalt von Vorsorgevollmachten.

Es wird empfohlen, Vorsorgevollmachten nicht selbst zu erstellen oder ungeprüft irgendwelche Vordrucke zu verwenden, um Mängel oder eine Unwirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden. Denn durch die Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines Betreuers entbehrlich werden. Dieses Ziel ist bei fehlerhaften Vollmachten gefährdet. Es ist daher ratsam, den Inhalt der Vollmacht auf die individuellen Verhältnisse der Beteiligten anzupassen und hierzu ist daher eine detaillierte Beratung erforderlich.

Aus diesem Grund rechnen wir auch nicht aus dem Gegenstandswert des Vermögens Gebühren ab, da dies nicht interessengerecht sein kann, sondern vereinbaren nach einer Besprechung der individuellen Bedürfnisse und des Beratungsbedarfes günstige Pauschalhonorare für die Beratung und Abfassung einer Vorsorgevollmacht.

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