Behindertentestament entwerfen lassen: Das müssen Sie beachten

Für ein Behindertentestament gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Als Rechtsanwalt für Erbrecht blicke ich auf langjährige Erfahrung zurück – gemeinsam entwickeln wir das optimale Behindertentestament für Ihre individuellen Bedürfnisse. Kontaktieren Sie mich gerne.

Was ist ein Behindertentestament?

Ein Behindertentestament ist eine spezielle Form des Testaments, das darauf abzielt, das Vermögen eines Erblassers so zu verteilen, dass ein erbberechtigter Angehöriger mit Behinderung sowohl finanziell abgesichert wird als auch weiterhin Sozialleistungen erhalten kann. Das Hauptziel ist es, das Vermögen vor dem Zugriff der Sozial- oder Eingliederungshilfeträger zu schützen und sicherzustellen, dass es dem behinderten Angehörigen zugutekommt, ohne dessen Anspruch auf staatliche Unterstützung zu gefährden.

Ein Behindertentestament wird so gestaltet, dass das geerbte Vermögen nicht direkt dem behinderten Erben zufließt, sondern in einer Weise verwaltet wird, die dessen Lebensqualität verbessert und gleichzeitig verhindert, dass der Sozial- oder Eingliederungshilfeträger das Vermögen zur Deckung von Leistungen heranzieht. Dies erfolgt oft durch die Einrichtung von Testamentsvollstreckern oder durch die Einsetzung von Erben, die verpflichtet sind, den behinderten Angehörigen zu unterstützen.

Durch ein Behindertentestament können Eltern oder andere Erblasser sicherstellen, dass ihr behindertes Kind oder ein anderer Angehöriger mit Behinderung langfristig abgesichert ist und gleichzeitig das Familienvermögen bewahrt bleibt.​

Warum benötigt man ein Behindertentestament?

Menschen mit Behinderung erhalten häufig Eingliederungshilfe oder Sozialleistungen wie Grundsicherung, die einkommens- und vermögensabhängig sind. Das bedeutet, dass diese Leistungen nicht gewährt werden, wenn der Empfänger eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Erben Menschen mit Behinderung, müssen sie in der Regel zunächst das Erbe für die Eingliederungshilfe oder Sozialleistungen aufwenden, sodass das Erbe dem Sozial- oder Eingliederungshilfeträger zugutekommt. Eltern können dies jedoch mit einem Behindertentestament verhindern.

Ich berate Sie gerne zum Thema Behindertentestament – gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Sind Behindertentestamente rechtens?

Behindertentestamente sind rechtlich anerkannt und werden aktuell nicht als sittenwidrig angesehen. Diese Vorgehensweise wurde in der Vergangenheit diskutiert, aber der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Grundsatzentscheidung von 1993 (Urteil vom 20.10.1993, Az.: IV ZR 231/92) klargestellt, dass sie nicht sittenwidrig ist. Diese Regelungen werden vielmehr als Ausdruck der Fürsorge für das Wohl des Kindes über den Tod der Eltern hinaus betrachtet.

Einige Angehörige, insbesondere Eltern, glauben, dass sie das Vermögen vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers schützen können, indem sie ihre behinderten Angehörigen enterben oder das Vermögen an andere Familienmitglieder, wie Geschwister, weitergeben. Das ist jedoch keine geeignete Lösung, da dem enterbten behinderten Angehörigen ein Pflichtteil des Erbes zusteht, auf den der Sozialhilfeträger dann zugreifen kann.

Eine bessere Lösung bietet das Behindertentestament, das durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen wie die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft oder einer Vermächtnislösung dafür sorgt, dass der behinderte Angehörige, insbesondere ein Kind, versorgt wird und gleichzeitig verhindert wird, dass der Sozialhilfeträger Teile des Vermögens erhält.

Wie funktioniert ein Behindertentestament?

Ein Behindertentestament setzt die behinderte Person als Vorerben und eine andere Person, wie weitere Kinder des Erblassers, als Nacherben ein. Das hat den Vorteil, dass der Vorerbe nur eingeschränkt über das Erbe verfügen kann, da es für den Nacherben bewahrt werden muss. Dadurch gilt das Erbe nicht als Vermögen im Sinne der Sozialleistungsansprüche.

Um dem behinderten Vorerben dennoch Nutzen aus dem Erbe zu ermöglichen, wird ein Dauertestamentsvollstrecker benannt, der oft eine vertrauenswürdige Person aus der Familie ist. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der behinderte Vorerbe Zuwendungen aus dem Erbe erhält, ohne dass diese direkt pfändbar sind oder auf Sozialleistungsansprüche angerechnet werden. Im Behindertentestament wird genau festgelegt, in welchen Fällen auf das Erbe zugegriffen werden darf, etwa für Geburtstage, Ausflüge oder Hobbys.

Was sind mögliche Nachteile eines Behindertentestaments?

Es gibt auch potenzielle Nachteile, die aber in einem guten Behindertentestament berücksichtigt werden können:

  • Änderungen in der Gesetzgebung: Die Rechtslage bezüglich Sozialleistungen und deren Anrechnung auf Vermögen kann sich ändern. Ein Testament, das nach den aktuellen Gesetzen sinnvoll ist, könnte aufgrund zukünftiger Gesetzesänderungen weniger vorteilhaft oder sogar nachteilig werden.
  • Beschränkungen bei der Verwendung des Vermögens: Das hinterlassene Vermögen kann bestimmten Beschränkungen unterliegen, um sicherzustellen, dass es nicht auf die staatlichen Leistungen des behinderten Kindes angerechnet wird. Dies kann die Flexibilität bei der Nutzung der Mittel einschränken.

Ein Behindertentestament ist grundsätzlich eine gute Lösung für Eltern und ihre Kinder, erfordert aber sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung, um sicherzustellen, dass es den Bedürfnissen des behinderten Kindes gerecht wird und gleichzeitig die gewünschten rechtlichen und finanziellen Ziele der Eltern erreicht werden. Es ist ratsam, sich umfassend rechtlich beraten zu lassen, bevor ein solches Testament aufgesetzt wird. Rechtsanwalt Oliver Busch unterstützt Sie gerne beim Aufsetzen des individuellen Behindertentestaments für Ihre Familie.

Immobilien im Behindertentestament

Beim Vorhandensein einer Immobilie wird ein Behindertentestaments der Regel so gestaltet, dass das behinderte Kind zwar wirtschaftlich von der Immobilie profitieren kann, jedoch keinen direkten Zugriff auf das Vermögen hat, um die staatlichen Leistungen nicht zu gefährden. Mögliche Vorgehensweisen, wie eine Immobilie im Rahmen eines Behindertentestaments gehandhabt werden kann, sind:

  1. Nießbrauchrecht:
    • Den Eltern steht es frei, dem behinderten Kind ein Nießbrauchrecht an der Immobilie zu gewähren. Das bedeutet, dass das Kind das Recht hat, die Immobilie zu bewohnen oder Mieteinnahmen daraus zu erzielen, ohne dass die Immobilie selbst zum Vermögen des Kindes zählt. Das Nießbrauchrecht wird ins Grundbuch eingetragen und bleibt bestehen, solange das Kind lebt.
  2. Wohnrecht:
    • Ein einfaches Wohnrecht kann ebenfalls im Testament festgelegt werden, sodass das behinderte Kind in der Immobilie leben darf, ohne dass die Immobilie selbst auf das Kind überschrieben wird. Auch dieses Recht wird ins Grundbuch eingetragen.
  3. Teilungsanordnung:
    • Eltern können im Testament eine Teilungsanordnung vornehmen, die festlegt, wie die Immobilie nach ihrem Tod aufgeteilt werden soll. Diese kann so gestaltet werden, dass das behinderte Kind indirekt von der Immobilie profitiert, ohne dass es als direktes Eigentum zählt.

Es ist wichtig, dass jede dieser Strategien sorgfältig geplant und rechtlich geprüft wird, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die beabsichtigten Ziele erreicht werden. Eine enge Zusammenarbeit mit einem Anwalt, der auf Erbrecht und Behindertentestamente spezialisiert ist, ist dabei unerlässlich. Ich unterstütze Sie gerne – kontaktieren Sie mich unverbindlich.

Anwaltliche Beratung für Behindertentestament sinnvoll?

Für ein Behindertentestament ist es ratsam, einen Anwalt zur Beratung aufzusuchen, da sich schwierige rechtliche Fragen stellen. Ein in der Erstellung von Behindertentestamten versierter Anwalt kann umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und Gestaltungsformen eines Behindertentestaments beraten. Dieser kann außerdem dabei helfen, die individuellen Bedürfnisse der Familie und des behinderten Angehörigen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass das Testament sowohl rechtlich wirksam als auch praktisch umsetzbar ist.

Der Rechtsanwalt Oliver Busch der Kanzlei Engelhard, Busch und Partner unterstützt und berät Eltern und andere Betroffene bei der Gestaltung von Behindertentestamenten für Angehörige, insbesondere Kindern. Kontaktieren Sie mich gerne!

Kontakt aufnehmen

Ihre Kontaktaufnahme ist natürlich kostenlos und ich kläre mit Ihnen gemeinsam, ob und wie eine rechtliche Beratung für Sie hilfreich ist.

info@kanzlei-ebp.de

089 212 166-0

Triftstraße 4, 80538 München

Zustimmung