Testamentsvollstreckung
Behindertentestament
Testamentsvollstreckung
Sowohl bei der Gestaltung über eine Vor- und Nacherbschaft als auch bei der Vermächtnislösung wird eine Testamentsvollstreckung zur Verwaltung des Nachlasses angeordnet. Mit der Anordnung eines Testamentsvollstreckers soll gewährleistet werden, dass der Verwalter der Erbe bzw. insbesondere dessen Erträge dem Angehörigen mit Beeinträchtigung über die Sozialhilfeleistungen hinaus Zuwendungen, etwa zu Geburtstagen, zur Kleidung, zu Urlauben, zu ärztlichen Behandlungen, Therapien oder Arzneimittel etc. erhält, ohne dass der Sozialhilfeträger darauf einen Zugriff hat.
Als Testamentsvollstrecker können auch Angehörige, insbesondere auch Familienangehörige eingesetzt werden.
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