Patientenverfügung

Wer sein Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich der medizinischen Versorgung und lebensverlängernder Maßnahmen wahren will, muss Regelungen über eine Patientenverfügung treffen. Ein Überblick.

Hintergrund

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung bestimmen für den Fall, dass sie nicht mehr selbst in der Lage sind, entsprechende Entscheidungen zu treffen, mit welchen Behandlungen sie einverstanden sind oder welche medizinischen Maßnahmen sie ablehnen. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch vor allem die Frage, ob und inwieweit sie mit lebensverlängernden Maßnahmen einverstanden sind. An den Inhalt der Patientenverfügung sind nicht nur Ärzte gebunden, sondern auch bevollmächtigte Personen oder Betreuer.

Wenn bei Abfassung der Patientenverfügung keine bestimmte Krankheitssituation gegeben ist, können allgemeine Fragen geregelt werden, wie beispielsweise die Zulässigkeit von Bluttransfusionen, die Gabe bestimmter Medikamente oder die Ablehnung von Medikamenten zur Lebenserhaltung, die Aufrechterhaltung künstlicher Beatmung oder die frag von Organtransplantationen und Organspenden.

Die Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sein. Die Hinzuziehung von Zeugen kann sinnvoll sein, wenn es darauf ankommen kann, den mutmaßlichen Willen eines Patienten in Zweifelsfragen zu kennen.

Sie sollten auch darauf achten, dass Angehörige oder Personen Ihres Vertrauens wissen, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo diese aufbewahrt wird, damit diese bei Bedarf den behandelnden Ärzten vorgelegt werden kann.

Die Ergänzung einer Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll.

Medizinische Aspekte sollten zuvor mit einem Arzt besprochen werden. Die Kanzlei Engelhard Busch & Partner berät Sie aber gerne zu juristischen Fragen zur Abfassung und zum Inhalt von Patientenverfügungen.

Es wird auch geraten, Patientenverfügungen nicht selbst zu erstellen oder ungeprüft irgendwelche Muster zu übernehmen. Die Anforderungen der Rechtsprechung, damit dann auch die Bindung der Ärzte an Weisungen erreicht wird, sind hoch. Patientenverfügungen richten sich auch nach den persönlichen Bedürfnissen, so dass insoweit auch ein individueller Beratungsbedarf besteht. Wir vereinbaren daher, je nach den individuellen Bedürfnissen des Mandanten und des jeweiligen Beratungsbedarfes, günstige Pauschalhonorare für die Beratung und Abfassung einer Patientenverfügung.

 

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