Notwendigkeit eines Behindertentestaments
Behindertentestament
Notwendigkeit eines Behindertentestaments
Ein Angehöriger mit Beeinträchtigungen erhält häufig Leistungen der Pflegeversicherung oder auch Sozialleistungen vom Staat, wie Grundsicherung, Eingliederungshilfe etc..
Hinsichtlich Sozialleistungen gilt aber der Grundsatz des Nachrangs. Dies bedeutet, dass der Anspruchsberechtigte, wenn er über eigenes Vermögen verfügt, dieses vorrangig einsetzen muss.
Durch ein Behindertentestament soll zum Einen gewährleistet werden, dass ein Zugriff der Sozialhilfeträge, soweit möglich, verhindert wird und diese keinen Zugriff auf das Erbe eines Angehörigen mit Beeinträchtigungen hat. Zum Anderen soll über das Behindertentestament aber auch gewährleistet werden, dass der Angehörige mit Beeinträchtigung auch für die Zukunft aus dem Erbe über die Sozialhilfeleistungen hinaus versorgt und abgesichert ist und aus Erträgen aus dem Erbe persönliche Wünsche, Urlaube, zusätzliche ärztliche Behandlungen etc. finanziert werden können.
Durch ein Behindertentestamten soll somit erreicht werden, dass das Vermögen der Erblasser, insbesondere von Familien, erhalten bleibt, ohne das ein Sozialhilfeträge darauf zugreifen kann und auch der Angehörige mit Beeinträchtigungen, insbesondere Kinder, über den Tod der Erblasser bzw. der Eltern für die Zukunft abgesichert sind.
Anwaltliche Beratung für Behindertentestament sinnvoll?
Für ein Behindertentestament ist es ratsam, einen Anwalt zur Beratung aufzusuchen, da sich schwierige rechtliche Fragen stellen. Ein in der Erstellung von Behindertentestamten versierter Anwalt kann umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und Gestaltungsformen eines Behindertentestaments beraten. Dieser kann außerdem dabei helfen, die individuellen Bedürfnisse der Familie und des behinderten Angehörigen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass das Testament sowohl rechtlich wirksam als auch praktisch umsetzbar ist.
Der Rechtsanwalt Oliver Busch der Kanzlei Engelhard, Busch und Partner unterstützt und berät Eltern und andere Betroffene bei der Gestaltung von Behindertentestamenten für Angehörige, insbesondere Kindern. Kontaktieren Sie mich gerne!
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Ihre Kontaktaufnahme ist natürlich kostenlos und ich kläre mit Ihnen gemeinsam, ob und wie eine rechtliche Beratung für Sie hilfreich ist.