Gestaltungsform Vor- und Nacherbschaft
Behindertentestament
Gestaltungsform Vor- und Nacherbschaft
Die klassische Lösung über eine Vor- und Nacherbschaft ist die am häufigsten gewählte Gestaltungsform. Dabei wird der Angehörige mit Beeinträchtigung als Erbe eingesetzt, und zwar als nicht befreiter Vorerbe. Zu beachten ist, dass der Erbteil des Vorerben zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen über dem Pflichtteil liegt.
Als Nacherben des Angehörigen mit Beeinträchtigungen können dann etwa die weiteren Miterben, also z. B. innerhalb der Familie, oder auch gemeinnützige Einrichtungen eingesetzt werden.
Das Vermögen des Vorerbens geht dann mit seinem Tode automatisch an den oder die Nacherben. Da der nichtbefreite Vorerbe über die geerbten Vermögenswerte nicht
uneingeschränkt verfügen kann, haben Sozialhilfeträger keinen Zugriff auf den Erbteil und dem Angehörigen mit Beeinträchtigung steht auch weiterhin ein Anspruch auf Sozialleistungen zu.
Diese Gestaltungsmöglichkeit eines Behindertentestaments ist auch von der Rechtsprechung, auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, gebilligt worden.
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