Rechtsanwalt für Erbrecht in München
Ihr Berater in München, im Landkreis München und Oberbayern zum Thema Behindertentestament. Neben dem Behindertentestament liegen weitere Schwerpunkte auf den wichtigen Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Behindertentestament
Mit einem Behindertentestament soll eine erbrechtliche Gestaltung zur Vorsorge für einen Angehörigen mit Beeinträchtigungen, insbesondere für Kinder mit Beeinträchtigungen, getroffen werden. Mit einem Behindertentestament soll ein Angehöriger mit Beeinträchtigungen, der auch in der Regel Sozialleistungen erhält, abgesichert werden, ohne dass Sozialhilfeträger einen Zugriff auf das Erbe erhalten.
Vorsorgevollmacht
Aufgrund bestimmter Umstände kann der Fall eintreten, dass sich jemand nicht mehr um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Ziel einer Vorsorgevollmacht ist es, dafür Regelungen zu treffen und eine Person seines Vertrauens für derartige Notfälle zu benennen.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung soll für den Fall, dass ein Patient selbst nicht mehr handlungs- bzw. entscheidungsfähig ist, festgelegt werden, in welchen Krankheitssituationen eine medizinische Behandlung gewollt ist oder auch ablehnt wird. Mit einer Patientenverfügung sollen Weisungen erteilt werden, an die der Adressatenkreis, insbesondere Ärzte und Pflegende gebunden sind.
Unsere Leistungen
Fokus auf das Behindertentestament
Behindertentestament
Ein Behindertentestament ist eine besondere Art des Testaments, bei dem mindestens ein Erbe eine Beeinträchtigung hat. Solche letztwilligen Verfügungen, wie ein Testament oder ein Erbvertrag, werden so gestaltet, dass Menschen mit Beeinträchtigung versorgt sind und gleichzeitig Sozialleistungen erhalten können. Zugleich soll das vererbte Vermögen nicht für diese Leistungen eingesetzt werden müssen. Auch bei größerem Vermögen wird durch ein Behindertentestament verhindert, dass der Sozial- oder Eingliederungshilfeträger auf das Erbe zugreifen kann.
Durch die Gestaltung eines Behindertentestaments soll ein Angehöriger mit Beeinträchtigung über die staatliche Grundsicherung hinaus bestmöglich versorgt werden, während das Vermögen der Erblasser anderen Erben, wie weiteren Angehörigen, Geschwistern oder Kindern, erhalten bleibt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine sorgfältige erbrechtliche Planung notwendig. Als Anwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung eines Behindertentestamtens, um eine Lösung für Ihre individuellen Interessen zu finden.
Vorsorgevollmacht
Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen oder Geschäfte bzw. Verträge mit Pflegeeinrichtungen, Versicherungen oder Banken abzuwickeln, ist eine Vorsorgevollmacht notwendig. Das kann beispielsweise durch Krankheit oder aufgrund eines Unfalls geschehen.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird ein Dritter bevollmächtigt, im Vorsorgefall für den Vollmachtgeber zu handeln und Entscheidungen zu treffen.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann ein Patient nach dem Grundsatz der Selbstbestimmung, für den Fall, dass er dazu nicht mehr in der Lage ist, festlegen, welchen ärztlichen Behandlungen er zustimmt. Auch können Maßnahmen abgelehnt und entschieden werden, ob und wie weit er lebenserhaltende Maßnahmen wünscht oder ablehnt. In Patientenverfügungen können also Regelungen getroffen werden, an die sich Ärzte, Pflegepersonal oder Dritte halten müssen, wie man ärztlich behandelt oder pflegerisch betreut werden soll.
Lassen Sie sich unverbindlich zu dem Thema Erbrecht beraten.
News zum Thema Erbrecht
Münchner Rechtsanwalt
Oliver Busch
Erbrecht aus Leidenschaft
Herr Oliver Busch ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in München tätig. Zudem ist Rechtsanwalt Busch Partner des Vereins Zukunft trotz Handicap und Mitautor des Leitfadens „Elternfinanziertes Wohnen für Menschen mit Handicap“.
Seit Jahren besteht ein Interessenschwerpunkt im Erbrecht, vor allem im Hinblick auf die Beratung zu Behindertentestamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Partnerschaften
Über die Kanzlei
Oliver Busch ist Partner der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in München, die seit 1995 besteht. Im Kontext seiner Arbeit in der Kanzlei ist er als Anwalt für Erbrecht tätig, insbesondere mit Fokus auf die Gestaltung und Erstellung von Behindertentestamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Außerdem unterstützt die Kanzlei Anleger, die bei Kapitalanlagen einen Schaden erlitten haben im Bereich des Kapitalanlagerechts, Bank- und Börsenrechts und vertritt Mandanten in allen Bereichen des allgemeinen Wirtschafts- und Zivilrechts und im Arbeitsrecht.
Im Bereich des Erbrechts bezieht sich die Tätigkeit auch auf die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, beispielsweise Testamente oder Erbverträge, Beratung im Pflichtteilrecht, Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Erben, Unterstützung bei der Erteilung von Erbscheinen sowie zu Fragen der gesetzlichen Erbfolge.
Kontakt aufnehmen
Ihre Kontaktaufnahme ist natürlich kostenlos und ich kläre mit Ihnen gemeinsam, ob und wie eine rechtliche Beratung für Sie hilfreich ist.