Rechtsanwalt Oliver Busch – Experte für Erbrecht

 

Über Oliver Busch

Oliver Busch wurde 1962 in München geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Banklehre bei der Deutsche Bank AG und studierte anschließend Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er im Jahr 1992.

Rechtsanwalt Oliver Busch ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde sowie im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V. und hat sich auf die Bereiche Kapitalanlagebetrug und Erbrecht sowie Behindertentestamente spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und tritt regelmäßig als Autor und Referent zu verschiedenen Themen des Kapitalanlagerechts auf.

 

Vita von Oliver Busch

  • Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Banklehre bei der Deutsche Bank AG und im Anschluss das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München.
  • Von 1992 bis 1994 war er in der auf Bankrecht und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Rechtsanwalt Michael C. Rössner & Kollegen, München, tätig.
  • 1992 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt.
  • 1995 gründete er gemeinsam mit Alexander Engelhard die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner in München.
  • Seit nun 30 Jahren vertritt Oliver Busch seine Mandanten in Sachen Kapitalanlagerecht und Erbrecht.
Rechtsanwalt Oliver Busch - Ihr Experte für Behindertentestamente

 

Spezialgebiet: Erbrecht

Rechtsanwalt Oliver Busch hat sich im Laufe seiner über 30-jährigen Karriere im Bereich des Erbrechts spezialisiert. Er berät und vertritt Mandanten umfassend in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, von der Testamentsgestaltung bis hin zur Testamentsvollstreckung. Besonders hervorzuheben ist seine Expertise im Bereich der Behindertentestamente, die es ihm ermöglicht, maßgeschneiderte Lösungen für Familien mit behinderten Angehörigen zu entwickeln, um deren finanzielle Absicherung zu gewährleisten, ohne staatliche Leistungen zu gefährden. Seine fundierten Kenntnisse und seine praxisorientierte Herangehensweise machen ihn zu einem gefragten Berater und Referenten in erbrechtlichen Fragen, wobei er stets darauf bedacht ist, die individuellen Bedürfnisse und Wünsche seiner Mandanten in den Mittelpunkt zu stellen.

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Ihre Kontaktaufnahme ist natürlich kostenlos und ich kläre mit Ihnen gemeinsam, ob und wie eine rechtliche Beratung für Sie hilfreich ist.

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